Auf samtenen Pfoten – Kostgänger
Laut Duden ist die Definition eines Kostgängers die folgende:
„männliche Person, die bei jemandem [zur Untermiete wohnt und] regelmäßig [gegen Bezahlung] isst“
Ganz so einfach ist es an unserer Futterstelle nicht…:
- Wir füttern keine Personen – Tiere sind laut Gesetzgebung immer noch Dinge, auch wenn sie etwas essen, sich bewegen und fortpflanzen können.
- Die „Personen“, die regelmäßig bei uns essen, sind garantiert nicht alle männlich.
- Die ja sowieso geklammerte Untermiete trifft nicht zu, wir sind ja keine Pension.
- Falls man unter „Bezahlung“ auch das immer größer werdende Zutrauen, die Schmuseeinheiten und die gute Laune, die wir durch unsere drei regelmäßigen Gäste bekommen, versteht, dann sind wir wirklich reich bezahlt!
Aber natürlich haben wir neben „unseren Dreien“, Ronja, Silvy und Mia, die eingefangen und tierärztlich behandelt werden sollen, auch Kostgänger, „Mitesser“, von denen wir nicht wissen, ob sie nicht auch woanders „kosten gehen“:




Und dann gibt’s auch noch die, die keiner gerne mitfüttern möchte, weswegen wir jetzt auch nachts das Futter immer wegstellen:

Vielleicht weiß ja jemand von dem einen oder anderen Katzen-Kostgänger, wo er oder sie hingehört? Wir würden uns über Informationen freuen.